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Wasserinteressentschaft
Hahausen-Unterdorf
(Stellvertretend für die Interessentschaften
Oberdorf und Hütte)
Im Jahre 1903 waren im Unterdorf 15 Brunnen
vorhanden, aus denen das Wasser mit Eimern geschöpft wurde. Das war zwar
für die Trink- und Gebrauchswasserversorgung ausreichend, bei einem Brand
aber fehlte es an Löschwasser. 58 Personen gründeten deshalb am 15. 7.
1903 die Wasserleitungsinteressentschaft Hahausen. Zweck dieser
Interessentschaft war die Trink- und Gebrauchswasserversorgung vom
Forstort Heller aus nach Hahausen. Es wurde ein Pachtvertrag mit der
Herzoglichen Kammer, Direktion der Forsten zu Braunschweig, und der
Wasserleitungsinteressentschaft Hahausen abgeschlossen, in dem es der
Interessentschaft gestattet wurde, 2 Sammelbassins und 3 Brunnenstuben zu
bauen. Der Pachtpreis betrug jährlich 5 Reichsmark. Die Interessentschaft
musste an einem Bassin eine Vorrichtung schaffen, die es ermöglichte, dass
Forstbeamte und Waldarbeiter jederzeit Wasser entnehmen konnten.
Zum Bau der Brunnen und Wasserleitung wird ein Kredit von 12.000 Mark vom
Kreis-Kommunalverband Gandersheim aufgenommen. Außerdem erhält die
Interessentschaft eine Beihilfe von 3.500 Mark vom
Herzoglich-Braunschweigisch-Lüneburger Staatsministerium.
Chronik, Seite
235
Es soll bei Schweckendick eine Wasserlöschstelle aus
Beton von 30 m3 Inhalt gebaut werden. Die Darlehensurkunde müssen
alle 58 Mitglieder unterschreiben. 1. Vorsitzender der Interessentschaft
ist der Schlachtermeister Heinrich Deppe. Zum Vorstand gehören noch der
Vollköter Karl Kalthammer und der Ackergehilfe Wilhelm Ohlendorf.
1921 wird das Pachtgeld auf 20 Mark erhöht. Am 1. 7. 1923 wird der
zu zahlende Pachtzins den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen in
gleitender Weise angepasst (Inflation) und auf den Wert von 0,03 Zentnern
Roggen festgesetzt, l Zentner Roggen kostet zu diesem Zeitpunkt 40.000
Mark. Das ergibt einen Pachtzins von 1.200 Mark. 1923 wird das
Restdarlehen einschließlich Zinsen zurückgezahlt. Am 26. 2.1924 wird der
Pachtzins auf 10 Goldmark festgelegt.
Im Winter 1928/29 dringt der Frost so tief in die Erde ein, dass die
Wasserleitung einfriert. Die Bewohner der Neustadt müssen das Wasser von
Lowes holen. Als auch hier die Leitung einfriert, kann nur noch aus dem
Hydranten bei Deppe Wasser geholt werden. Erst Anfang Mai taut die Leitung
wieder auf und muss überprüft und erneuert werden. Das verursacht große
Kosten. 1939 wird der Pachtpreis auf 10 Reichsmark festgelegt, außerdem
wird der Pachtvertrag für die Wassergewinnungsanlage Heller um 30 Jahre
bis zum 30. 6.1969 verlängert.
1969 läuft der Pachtvertrag zwischen der Wasserleitungsinteressentschaft
Hahausen und dem Forstamt aus. Das Forstamt ist trotz zahlreicher
Bemühungen und Angebote seitens der Interessentschaft nicht bereit, den
Pachtvertrag zu verlängern. Es verpachtet das Gelände aber sofort an die
Gemeinde Hahausen. Die Brunnen und das Wasserleitungsnetz gehen in das
Eigentum der Gemeinde Hahausen über. Als Entschädigung für das
Wasserleitungsnetz und die Brunnen brauchen die Mitglieder für die
folgenden 11 Jahre nur die Hälfte des von der Gemeinde festgesetzten
Wassergeldes zu zahlen.
Das Wassergeld für die Verbraucher beträgt im Jahr:
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1903 |
1933 |
1963 |
1 Person |
0,50 RM |
0,80 RM |
4,00 DM |
1 Kuh |
1,00 RM |
1,60 RM |
4,00 DM |
1 Schwein |
0,20 RM |
0,40 RM |
1,60 DM |
1983 durchschnittlicher Verbrauch pro Person und Jahr =
40 m3 Wasser.
Wassergeld = 40 x 1,40 DM = 56- DM + Mehrwertsteuer ca. 60- DM im Jahr.
1963/64 wurde der neue Brunnen für die Wasserversorgung und die
Pumpstation am Langenberg für alle Bewohner der Gemeinde Hahausen
errichtet.
Chronik, Seite
236
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